Rechtsberatung

Stevens und Kollegen berät und vertritt Einzelmandanten und Unternehmen in allen Fragen des allgemeinen und besonderen Schuldrechts, zum Beispiel Kaufvertragsrecht, Mietrecht sowie in den Bereichen des Verkehrsrechts und Familien- sowie Erbrechts. Die Anwaltskanzlei übernimmt dabei sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung. Dabei verstehen wir uns als Dienstleister der Mandanten und stellen die rasche, interessengerechte und wirtschaftliche Beratung und Vertretung in den Vordergrund.

Für jeden Unternehmer und für jede Privatperson ist die Vermeidung von Forderungsausfällen wichtig. Um dies zu verwirklichen, unterstützen wir unsere Mandanten mit unserem geschulten Personal bei der Geltendmachung der Außenstände sowie der anschließenden Zwangsvollstreckung zur Beitreibung der Zahlungsansprüche. Nach Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse und einer ausführlichen Beratung werden wir für unsere Mandanten entsprechend tätig.

Schwerpunkte unserer rechtsberatenden Tätigkeit sind

das Vertragsrecht, wie Miete, Kauf, Leasing, das Verkehrsrecht, wie zum Beispiel die Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen einschließlich Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren, das Familien- und Erbrecht, wie die Durchsetzung von Erbansprüchen und die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Scheidungs- und Verbundsachen sowie das Forderungsmanagement.